Pflicht zum Tragen medizinischer Masken
April 4, 2022Wir weisen Sie auf Ihre Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP-2 Maske ohne Ausatemventil innerhalb unserer Räumlichkeiten sowie während Ihrer Behandlung hin. Alle Personen ab 6 Jahren sind hierzu verpflichtet.
Da das Tragen dieser Masken nicht die geltenden Abstandsregeln außer Kraft setzt, bitten wir Sie auch weiterhin den Abstand von mind. 1,5m zu anderen Personen einzuhalten.
Betreten Sie unsere Praxis möglichst ohne Begleitperson. Diese sind nur erlaubt, wenn sie von Minderjährigen oder hilfsbedürftigen Personen zur Unterstützung benötigt werden.
Sind beide Empfangsplätze von Patienten belegt, bitten wir Sie, im Windfang oder ggf. vor unserer Praxis zu warten, bis ein Empfangsplatz wieder frei wird.
Ebenso bitten wir weiterhin bei Eintritt und Verlassen unserer Praxis um Desinfektion ihrer Hände. Ein entsprechender Spender hierzu steht direkt am Empfang bereit.
Sollten bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen akute Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus oder eine Quarantäne vorliegen erwarten wir eine Terminabsage ihrerseits.
Stand: 04.04.2022