Unsere Praxis bleibt geöffnet!
Dezember 20, 2020Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschef/innen der Länder zum 16.12.2020
Aufgrund der steigenden Zahl von Neuinfektionen mit Covid-19 und einer nicht mehr zu gewährleistenden Kontaktverfolgung durch die örtlichen Gesundheitsbehörden treten ab dem 16.12.2020 erweiterte Regelungen zur Eindämmung der Pandemie in Kraft. Diese sind bis vorerst 10.Januar 2021 befristet.
Wieder müssen viele Institutionen und Einrichtungen schließen. Dazu gehören in erster Linie Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kinos, Schwimmbäder und Fitnessstudios, aber auch Gastronomie und Dienstleister wie Kosmetik und Massagepraxen.
Ganz deutlich wird in den Maßnahmen klargestellt, dass medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie, Ergotherapie und Sprachtherapie weiterhin möglich bleiben!
Die therapeutischen Praxen bleiben also geöffnet! Die medizinische Notwendigkeit einer therapeutischen Behandlung ist durch die ärztliche Verordnung gegeben.
Wie im Eingangstext beschrieben richten sich die einschränkenden Maßnahmen in erster Linie auf den privaten Bereich der Menschen und auf den Freizeitsektor. Nicht eingeschränkt wird die berufliche Arbeitstätigkeit. Die Angebote für Körperpflege und Wellness werden klar von den therapeutischen Tätigkeiten unterschieden. Deshalb können Ergotherapie und Physiotherapie weiterhin durchgeführt werden und Sie dürfen unsere Tätigkeit weiterhin in Anspruch nehmen.
Jedoch bitten auch wir Sie um Ihre Verantwortung bei der Mithilfe zum Schutze der Gesundheit von uns allen!
Sollten Sie, bzw. ein/e Angehörige/r durch uns in den Räumen der Praxis oder als Hausbesuch physiotherapeutische oder ergotherapeutische Behandlung erhalten bitten wir um Terminabsage Ihrerseits (Tel.: 06663/8384) bei:
– Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinnes
– Erkältungskrankheiten
– Husten
– Schnupfen
– Halsschmerzen
– Fieber
– Magen-Darm-Infekte
– Durchfall
– Erbrechen
– Übelkeit
– Kreislaufproblemen
Ebenso erwarten wir Ihre Terminabsage, wenn Sie oder ein/e in ihrem Haushalt lebende/r Familienangehörige/r unter Quarantäne gestellt sind!