27.02.2023

Für Patient*innen und Besucher*innen von Heilmittelpraxen gilt aktuell bundesweit noch die FFP2-Maseknpflicht nach § 28b Absatz 1 Nr. 5 IfSG, die am 07. April 2023 enden soll.

Derzeit ist noch nicht entschieden, bis wann die Maskenpflicht für Patient*innen und Besucher*innen von Heilmittelpraxen weiter geführt wird. Wir werden Sie informieren, sobald eine definitive Aussage dazu möglich ist.