Für Patienten, Besucher und Begleitpersonen ab einem Alter von 6 Jahren gilt in therapeutischen Praxen weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Diese Regelung gilt bis zum 30. April 2023.
Infizierten Personen ist der Zutritt zu therapeutischen Praxen untersagt.
Infizierte Haushalte können keinen Hausbesuch in Anspruch nehmen.
(Diese Regeln sind die Vorgaben des Landes Hessen)