Zum 7. April 2023 treten nun auch die Sonderregelungen für Therapeutische Praxen, Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime und vergleichbare Einrichtungen des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes außer Kraft.
Somit endet nun auch die Pflicht zum Tragen einer Maske für Patientinnen und Patienten sowie Begleitpersonen in therapeutischen Praxen.
Aktuell sehen wir uns auch nicht in einer Situation hier von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen.