Bundestag und Bundesrat beschließen COVID-19-Schutzgesetz

Das COVID-19-Schutzgesetz wurde am 16.09.2022 vom Bundesrat verabschiedet.

Neue Regelung vom 01.Oktober 2022 bis 07. April 2023 gilt:

Für den Bereich Physiotherapie/Ergotherapie/Podologie/Logopädie ist die neue Tragepflicht von FFP2-Masken von Patienten und Besuchern von Bedeutung.

Danach dürfen ab dem 01. Oktober Praxen der so genannten sonstigen humanmedizinischen Heilberufe nur dann noch von Patienten und Besuchern betreten werden, wenn sie eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. 

Ausnahmen:

Eine Atemschutzmaske muss nicht getragen werden von

1. Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

2. Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können, und

3. gehörlosen und schwerhörigen Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihren Begleitpersonen.