Posts By: Annheim

Liebe Patientinnen und Patienten!

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Praxis ihre Öffnungszeiten anpasst.

Ab sofort sind wir wie folgt für Sie da:

Montag         8.30 – 12.30Uhr  und  13.30 – 19.00Uhr

Dienstag       8.30 – 12.30Uhr  und  13.30 – 19.00Uhr

Mittwoch      8.30 – 12.30Uhr  und  13.30 – 17.30Uhr

Donnerstag  8.30 – 12.30Uhr  und  13.30 – 19.00Uhr

Freitag            8.30 – 12.30Uhr  und  13.30 – 17.00Uhr

 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!

 

Adventszeit

Dezember 4, 2023
leuchtender Stern am Abend von Schnee bedeckt

Wir wünschen Euch in diesem Jahr – Adventszeit, wie sie früher war!

Kein Hetzen zur Bescherung hin – kein Schenken ohne Herz und Sinn!

 

leuchtender Stern am Abend von Schnee bedeckt

Ein Gutschein für eine persönliche Auszeit, für Wohlbefinden und Entspannung ist immer eine gute Idee! Erhältlich in unserer Praxis…

Praxisinhaber und Physiotherapeut Frank Heim gratuliert Lisa-Marlen Neugebauer und Nina Bahn mit einem Blumenstrauß

In diesem Jahr gratulieren wir unserer Physiotherapeutin Nina Bahn zur 10 jährigen Praxisteamzugehörigkeit und unserer Ergotherapeutin Lisa-Marlen Neugebauer zu 15 Jahren in unserem Team. Wir sind unheimlich stolz darauf, dass Nina und Lisa schon seit so langer Zeit zu uns gehören. Durch ihre freundliche, aufgeschlossene Art und ihr breit gefächertes Fachwissen, welches unter anderem aus der langjährigen Berufspraxis aber auch aus der stetigen Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen stammt sind sie beide geschätzte Therapeutinnen und Kolleginnen. Wir bedanken uns auch auf diesem Wege nochmal ganz herzlich für die tolle Zusammenarbeit mit euch und wünschen euch weiterhin viel Freude an eurem Beruf, an der Arbeit in unserer Praxis

Praxisinhaber und Physiotherapeut Frank Heim gratuliert Lisa-Marlen Neugebauer und Nina Bahn mit einem Blumenstrauß

mit unseren Patienten und Kolleginnen und von Herzen Gesundheit und Glück! Auf viele weitere gemeinsame Jahre!

Ende der Maskenpflicht

April 11, 2023

Zum 7. April 2023 treten nun auch die Sonderregelungen für Therapeutische Praxen, Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime und vergleichbare Einrichtungen des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes außer Kraft.

Somit endet nun auch die Pflicht zum Tragen einer Maske für Patientinnen und Patienten sowie Begleitpersonen in therapeutischen Praxen.

Aktuell sehen wir uns auch nicht in einer Situation hier von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen.

27.02.2023

Für Patient*innen und Besucher*innen von Heilmittelpraxen gilt aktuell bundesweit noch die FFP2-Maseknpflicht nach § 28b Absatz 1 Nr. 5 IfSG, die am 07. April 2023 enden soll.

Derzeit ist noch nicht entschieden, bis wann die Maskenpflicht für Patient*innen und Besucher*innen von Heilmittelpraxen weiter geführt wird. Wir werden Sie informieren, sobald eine definitive Aussage dazu möglich ist.

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht unser Team Verstärkung durch einen Ergotherapeuten (m/w/d)!

Wir freuen uns auf TherapeutInnen ohne Berufserfahrung genauso wie auf KollegInnen mit langjähriger Berufspraxis oder auch WiedereinsteigerInnen!

Du wirst Teil eines tollen Teams in einer modernen Praxis. Deine Arbeitszeiten (egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob) sind flexibel gestaltbar und wir trauen dir selbständiges Arbeiten zu! Unser Umgang miteinander ist fair und wertschätzend!

Das passt für Dich? – Dann sind wir Dein neuer Arbeitgeber!

Wir freuen uns darauf Dich persönlich kennen zu lernen!

Kontaktiere uns gerne telfonisch unter 06663/8384 oder auch per Mail an info@heim-neugebauer.de

 

 

Weihnachtswünsche

Dezember 21, 2022

Die schönsten Geschenke kann man nicht in Geschenkpapier einpacken:

Liebe, Familie, Freunde, Lachen, Gesundheit und Glücklichsein.

 

Ein herzliches Dankeschön sagen wir allen unseren Patienten, Mitarbeiterinnen, Freunden und Familie für die Treue und die Unterstützung in diesem Jahr!

Wir wünschen Euch allen frohe und friedliche Weihnachten und einen guten Start in ein gesundes und glückliches neues Jahr!

 

Vom 27.12.2022 bis einschließlich 04.01.2023 bleibt unsere Praxis geschlossen. Ab dem 05.01.2023 sind wir wieder gerne für Euch da!

 

Coronaregeln ab 23.11.2022

Dezember 4, 2022

Für Patienten, Besucher und Begleitpersonen ab einem Alter von 6 Jahren gilt in therapeutischen Praxen weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Diese Regelung gilt bis zum 30. April 2023.

Infizierten Personen ist der Zutritt zu therapeutischen Praxen untersagt.

Infizierte Haushalte können keinen Hausbesuch in Anspruch nehmen.

(Diese Regeln sind die Vorgaben des Landes Hessen)

 

Damit auch ihre Feiertage ganz entspannt werden können haben wir die passende Geschenkidee für Sie!Weihnachtsgutschein

Mit unseren individuellen Geschenkgutscheinen machen Sie allen eine Freude, denen Sie Entspannung und Wohlbefinden schenken möchten.

Gerne beraten wir Sie zu unserem vielfältigen Angebot! Verschenken Sie Entspannung pur aus unseren Wohlfühl-Angeboten oder wählen Sie einen Wertgutschein – Sie haben die Wahl!

Ganz unkompliziert können Sie ihren Wunschgutschein auch telefonisch unter 06663/8384 bei uns bestellen und wir bereiten ihn zur Abholung in unserer Praxis für Sie vor!

Wir wünschen Ihnen eine entspannte Weihnachtszeit!

Bundestag und Bundesrat beschließen COVID-19-Schutzgesetz

Das COVID-19-Schutzgesetz wurde am 16.09.2022 vom Bundesrat verabschiedet.

Neue Regelung vom 01.Oktober 2022 bis 07. April 2023 gilt:

Für den Bereich Physiotherapie/Ergotherapie/Podologie/Logopädie ist die neue Tragepflicht von FFP2-Masken von Patienten und Besuchern von Bedeutung.

Danach dürfen ab dem 01. Oktober Praxen der so genannten sonstigen humanmedizinischen Heilberufe nur dann noch von Patienten und Besuchern betreten werden, wenn sie eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. 

Ausnahmen:

Eine Atemschutzmaske muss nicht getragen werden von

1. Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

2. Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können, und

3. gehörlosen und schwerhörigen Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihren Begleitpersonen.